Standort Paris

Mit 12,5 Millionen Einwohnern spielt die Metropole du Grand Paris im Konzert der Weltmetropolen mit. 


Wir freuen uns und sind stolz darauf, dass wir Sie hier seit Anfang 2019 im schönen 16. Arrondissement, verkehrsgünstig platziert zwischen Eiffelturm und Bois de Boulogne, beraten dürfen.

Wir können Sie als französisches Unternehmen vor Ihrer Haustüre in Paris beraten, wenn Sie in Deutschland investieren wollen und hierfür eine Baugenehmigung, eine Anlagengenehmigung oder einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan benötigen. Auch die Gründung oder den Erwerb einer deutschen Tochtergesellschaft über-nehmen wir gerne für Sie.

Beratung für französische Unternehmen
in Deutschland

Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Gründung einer ausländischen Tochtergesellschaft hat sich sowohl in Deutschland wie auch in Frankreich in den letzten Jahren stark vereinfacht:

In beiden Ländern gibt es mittlerweile einfache Rechtsformen mit geringer Kapitalbindung, die schnell in die jeweiligen Register eingetragen sind. Selbst eine notarielle Beurkundung ist nicht mehr notwendig.

Immer komplizierter wird es dagegen, wenn im jeweiligen Nachbarland ein Werk oder eine Anlage errichtet werden soll. Insbesondere aufgrund europarechtlicher Vorgaben ist die Erlangung einer Baugenehmigung, einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung oder einer Anlagen-Betriebserlaubnis oft ein langwieriger Prozess, in dem Sie sich als Investor mit zahllosen Behörden, aber auch mit Nachbarn und Umweltverbänden auseinandersetzen müssen. Umweltverträglichkeitsprüfungen oder –Vorprüfungen müssen durchgeführt werden, natur- und artenschutzfachliche Stellungnahmen eingeholt, Kompensationsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft festgelegt und natur- und umweltrechtliche Auflagen in der Genehmigung beachtet werden. Wegen der räumlichen Enge in Deutschland kommen auch außerhalb von Ballungsgebieten Nutzungskonflikte mit Wohnnutzung, industriellen und gewerblichen Nutzungen, Verkehrswegen, Energiewegen, Flora-Fauna-Habitat-Gebieten und sonstigen geschützten Gebieten hinzu.

Unser Leistungsspektrum
Wir beraten Sie als französischen Unternehmen bei der Umsetzung Ihrer Investitionsentscheidung in Deutschland:
  • Bei der Vorbereitung von Bebauungsplänen, die auf Ihr Vorhaben abgestimmt sind
  • beim Abschluss von Erschließungsverträgen und städtebaulichen Verträgen mit Gemeinden
  • bei der Erlangung einer Baugenehmigung, einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung oder einer sonstigen Betriebserlaubnis
  • bei Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung
  • bei Konflikten Ihres Vorhabens mit dem Artenschutz, dem Naturschutz oder dem Landschaftsschutz
  • bei Umweltverträglichkeitsprüfungen und -Vorprüfungen
  • bei brandschutzrechtlichen Fragestellungen
  • bei der Nutzungsänderung von Gebäuden
  • im Recht der erneuerbaren Energien
  • bei der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen, Photovoltaikanlagen oder dem Betrieb von betrieblichen Kraftwerken
  • bei dem Erwerb von Grundstücken unter Beachtung aller gesetzli-chen Vorgaben, wie Grundstücksverkehrsgenehmigungen, ge-meindlichen Vorkaufsrechten usw.
  • bei der gerichtlichen Durchsetzung von Erlaubnissen und Genehmigungen
  • bei der Abwehr gerichtlicher Klagen Dritter (Nachbarn, Umweltverbände) gegen Ihre Erlaubnisse und Genehmigungen
  • bei Lärm- oder Geruchsimmissionskonflikten mit Nachbarn
  • bei umweltrechtlichen Due Diligence-Prüfungen im Rahmen von M + A Projekten
  • im Abfallrecht
  • Im Vergaberecht bei öffentlichen Ausschreibungen

Seckenheimer Landstraße 4
D - 68163 Mannheim

3, rue Antoine Arnauld
FR - 75016 Paris
Kontakt
+49 (0)621 / 43 27 68 0
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